Geschützte Biotope und Naturdenkmale im Streifleswald
Um Erkenntnisse der Artenvielfalt im Land zu bekommen hat das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in den 1980er und 1990er Jahren Aufträge zu Biotopkartierungen im Land vergeben. Aus den Resultaten der Kartierer wurden die unterschiedlichsten Lebensräume als Geschützte Biotope und Naturdenkmale ausgewiesen. Die aus den Ergebnissen der Biotopkartierungen entstanden Dokumentationen der Wald- und Offenlandbiotopkartierungen werden in sogenannte Datenauswertebögen festgehalten und sporadisch überarbeitet.
Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten.
Der nachfolgende Kartenausschnitt zeigt die im Streifleswald vorhandenen und geschützten Flächen.
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